Platzordung – WiWi Meisterschaften
I. Zugang zum Veranstaltungs- und Campinggelände
Vor dem erstmaligen Betreten des Geländes ist ein gültiges Ticket vorzuzeigen.
Der Campingzugang kann vor Ort für 30 Euro erworben werden.
Nach Kontrolle erhalten Teilnehmer ein Armband, das beim Betreten und Verlassen des Geländes getragen werden muss.
Mit dem Betreten des Geländes erkennt jeder Besucher diese Platzordnung an.
Dem Sicherheitsdienst sowie Behörden (Polizei/Feuerwehr) ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter kann Personen bei schwerwiegenden Verstößen unverzüglich ausschließen – ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
Straftaten führen zum sofortigen Festivalausschluss und zur Anzeige bei der Polizei.
Haftung für Diebstahl oder Einbruch wird ausgeschlossen.
Campen und Zelten erfolgen auf eigene Gefahr.
Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Das Mitführen von Brennstoffen, Waffen, Pyrotechnik, Glasflaschen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten.
- Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er niemanden schädigt.
- Nur ausgewiesene Park- und Zeltplätze sind zu nutzen.
- Kein Anspruch auf bestimmte Zeltplätze.
- Barrierefreie Plätze werden bereitgestellt (kein Anspruch).
- Offenes Feuer und Grills sind verboten, Gaskocher erlaubt (mit Einschränkungen).
- Tiere sind nicht gestattet.
- Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Wohnungseinrichtungen unterliegen Pfand.
- Graben oder Löcher sind verboten.
- Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
- Nur Sanitäranlagen benutzen.
- Drogen führen zum Ausschluss.
- An- und Abreisezeiten sind einzuhalten.
- Gaskartuschen nur auf Campingplätzen erlaubt.
- Wege sind freizuhalten.
II. Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind verboten:
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- Äxte
- Aggregate
- Baseballschläger
- Bau- und Brennholz
- Beile
- Benzin
- Brecheisen
- brennbare Flüssigkeiten
- Drogen und Rauschmittel
- Drohnen (und jegliche andere Art von Flug-Geräten)
- Einkaufswagen
- Fackeln
- Feuerkörbe
- flüssige Brandbeschleuniger
- Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
- Gaskartuschen mit mehr als 450 g Gasfüllung
- Gasplatten
- Gasgrillgeräte mit externer Flasche
- Glas
- Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art
- Himmelslaternen
- Holzkohlegrills
- Katapulte
- Laserpointer
- Hammer mit mehr als 250 g
- Messer mit feststehender Klinge und/oder mit einer Klingenlänge über 6 cm
- Munition
- Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- Nicht angemeldete Fest- und Partyzelte, Großzelte
- Nägel
- Offenes Feuer
- Petroleumlampen
- Pfefferspray
- Porzellan
- Pyrotechnik jeglicher Art
- Schlagringe
- Schleudern
- Shishas mit Glas-Bowl
- Spaten
- Spiegel mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm
- Spiritus
- Spitzhammer
- Stacheldraht
- Sägen
- Säurebatterien
- Taschenlampen mit einer Länge über 20 cm
- Taschenlampen mit über 600 Lumen
- Teppichmesser
- Spring- und Butterflymesser
- Tiere / Haustiere
- Trockeneis
- Waffen jeglicher Art
- Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
- Wunderkerzen
Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeug- und Taschenkontrollen durchzuführen.
Verbotene Gegenstände werden konfisziert und vernichtet.
III. Nachtruhe
Die Nachtruhe gilt täglich von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr.
Lautes Verhalten ist untersagt. Verstöße können zum Ausschluss führen.
Geräte können eingezogen werden.
IV. Weitere Bestimmungen
Werbung
Das Verteilen von Werbemitteln ist ohne Genehmigung untersagt.
Vertragsstrafe: 500 € bis 5.000 €.
V. Rechtliches
1. Hausrecht
Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Bearbeitungsgebühr: 150 € zzgl. MwSt.
2. Ticketinhaberschaft
Armbänder ersetzen kein Ticket.
Vertragsstrafe bei Verstoß: 150 € zzgl. MwSt.
3. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.